Seit dem 1. Januar 2013 ist für Anliegen in diesem Bereich die kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in Thun zuständig.
Wenn Eltern nicht mehr in der Lage sind, die Verantwortung für ihre Kinder zu tragen und ihnen Schutz zu gewähren, bietet die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Unterstützung.
Auch als volljährige und urteilsfähige Person kann die Verantwortung für die eigene Lebensgestaltung zu Überforderung führen. Bei Schutzbedürftigkeit von Erwachsenen wird ebenfalls die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde aktiv.