Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher (max. 3 Monate) in die Schweiz einreisen, muss er/sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat/Botschaft seines Wohnortes ein Visum beantragen. Die Auslandvertretung entscheidet dann bereits, ob eine Einreise in die Schweiz überhaupt möglich/bewilligt wird. Falls dies zutrifft, muss die visumspflichtige Person das Formular „Verpflichtungserklärung“ an seinen Gastgeber in der Schweiz weiterleiten. Die Gastgeber geben das Gesuch am Schalter der Einwohnerkontrolle zur Erstabklärung ab. Die Fremdenkontrolle Heimberg leitet dann das Gesuch an den Migrationsdienst des Kantons Bern weiter. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird Ihnen von der Schweizer Auslandvertretung mitgeteilt.