Abmeldung und Wegzug (eUmzug)
Sie werden die Gemeinde Heimberg demnächst verlassen. Spätestens am Tage des Wegzuges müssen Sie Sich am Schalter Präsidiales abmelden und die neue Adresse angeben.
eUmzug
Umzugsmeldung neu über eUmzug möglich
Die Gemeinde Heimberg beteiligt sich neu am Pilotprojekt eUmzugCH.
Ab dem 1. Juni 2022 können sowohl Schweizerinnen und Schweizer als auch ausländische Staatsangehörige unabhängig von den Schalteröffnungszeiten einen Umzug (Wegzug / Zuzug / Umzug innerhalb der Gemeinde) vollständig elektronisch melden. Dieser elektronische Service ist eine Ergänzung zur persönlichen Meldung am Schalter der Einwohnerkontrolle.
Interessierte Personen finden den Zugang zum Portal «eUmzugCH» mittels Direktzugang unter dem Portal «eUmzugCH».
Grundvoraussetzung für die Nutzung ist, dass die entsprechende Wegzugsgemeinde «eUmzugCH» auch anbietet. Aktuell ist dies noch nicht in allen Gemeinden und Kantonen der Schweiz möglich. Wichtig zu wissen: Der Online-Dienst steht für Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter nicht zur Verfügung. Diese können sich nach wie vor im gewohnten Rahmen elektronisch über www.heimberg.ch oder am Schalter an- oder abmelden.
Schweizer/innen
Neu benötigen wir seit dem 01.02.2024 bei der Abmeldung nur noch einen Identifikationsausweis (Pass oder Identitätskarte) von Ihnen sowie Ihre neue Wohnadresse.
Bei persönlicher Abmeldung am Schalter wird der Heimtaschein, unabhängig vom Wegzugsort, ausgehändigt. Die Einwohnerkontrolle informiert die WegzügerInnen über die Änderungen im Kanton Bern, insbesondere über den "Wegfall vom Heimatschein".
Bei eUmzug-Wegzug im Kanton Bern wird der Heimatschein an den Einwohner gesendet (inkl. Infobrief).
Bei eUmzug-Wegzug ausserhalb des Kantons Bern wird der Heimatschein an die Wegzugsgemeinde gesendet.
Bei einem Wegzug ins Ausland wird zusätzlich eine Vertreteradresse (Kontaktadresse) in der Schweiz verlangt. Bitte melden Sie Ihren Wegzug ins Ausland auch rechtzeitig bei der Finanzverwaltung.
In diesem Fall bitte auch noch frühzeitig mit der Finanzabteilung Kontakt aufnehmen.
Bitte beachten Sie:
- Wenn Sie schulpflichtige Kinder und/oder Kindergartenkinder haben, denken Sie bitte daran, Ihren Wegzug auch dem Schulsekretariat (Tel. 033 439 20 52 oder eMail: schulsekretariatextra@heimberg.ch) mitzuteilen.
- Militärdienstpflichtige haben sich beim Sektionschef abzumelden.
- Zivilschutzdienstpflichtige haben sich bei der Zivilschutzorganisation Steffisburg-Zulg abzumelden.
- Grundeigentümer haben den Wegzug (für die Wasserablesung) der Bauverwaltung zu melden (Tel. 033 439 20 40).
Ausländer/innen
Für Ausländer/innen ist ein persönliches Erscheinen am Schalter notwendig. Damit wir die Abmeldung vornehmen können, bitten wir Sie, folgende Unterlagen mitzubringen:
- Pass
- Ausländerausweis
- Neue Wohnadresse
Bei einem Wegzug ins Ausland wird zusätzlich eine Vertreteradresse (Kontaktadresse) in der Schweiz verlangt. Bitte melden Sie Ihren Wegzug ins Ausland auch rechtzeitig bei der Finanzverwaltung.
Bitte beachten Sie:
- Wenn Sie schulpflichtige Kinder und/oder Kindergartenkinder haben, denken Sie bitte daran, Ihren Wegzug auch dem Schulsekretariat (Tel. 033 439 20 52 oder E-Mail: schulsekretariatextra@heimberg.ch) mitzuteilen.
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