Sterben und Tod
Vorkehrungen im Todesfall
Jede Person kann in die Lage kommen, sich mit einem Todesfall befassen zu müssen. Unsere Zusammenstellung soll mithelfen, Vorbereitungen für den Todesfall zu treffen und den Hinterbliebenen ihre ohnehin schwere Aufgabe zu erleichtern.
Was ist unmittelbar nach einem Todesfall zu tun?
Tod zu Hause infolge Krankheit
- Arzt benachrichtigen
- Bei Abwesenheit des Hausarztes den Notfallarzt rufen; Auskunft über Telefonnummer 144
Tod infolge eines Unfalls
Die Polizei über die Tel. 117 benachrichtigen
Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden.
Tod im Spital oder im Heim
Spital- bzw. Heimverwaltung erledigen die Formalitäten
Weitere Vorkehrungen im Todesfall
- Benachrichtigung der nächsten Angehörigen und Entscheid über Urnen- oder Erdbestattung (Sarg). Ein Verzeichnis der Verwandten, Freunde und Bekannte erleichtert die Benachrichtigung.
- Einsargung der Leiche veranlassen. Der Leichentransport wird durch den Sarglieferanten direkt vorgenommen. Die Angehörigen sind frei in der Wahl des Bestattungsinstitutes.
- Möglichst umgehende Benachrichtigung der Gemeindeverwaltung (wird grundsätzlich durch das Bestattungsinstitut erledigt). Dort werden die Bestattungszeiten und das Bestattungszeremoniell festgelegt und die weiteren Massnamen, wie Benachrichtigung Friedhofgärtner, Sigristin, Organistin und Pfarrer sowie der Termin für die Aufnahme des Siegelungsprotokolls koordiniert.
- Die Gemeindeverwaltung benachrichtigt die zuständige Pfarrerin/den zuständigen Pfarrer. Die Pfarrerin/der Pfarrer meldet sich danach direkt bei den Angehörigen. Für die Abdankungsfeier ist ein kurzer Lebenslauf der verstorbenen Person hilfreich.
- Verfassen, Aufgabe und Versand der Todesanzeige und Druck der Leidzirkulare in einer Druckerei. Wer diese Formalitäten nicht selber erledigen möchte, kann ein Bestattungsunternehmen damit beauftragen. Selbstverständlich sind Sie frei und können ein beliebiges Bestattungsinstitut nach Ihrer Wahl beauftragen.
- Benachrichtigung des Arbeitgebers (Pensionskasse). Anzeige an allfällige Lebens- oder Unfallversicherungen. Mitteilung an Krankenkasse.
Niemand denkt gerne an sein Ableben. Wenn Sie das Wichtigste klären, solange Sie noch mitten im Leben stehen, erweisen Sie sich und vor allem auch Ihren Angehörigen einen grossen Dienst. Untenstehende „Anordnung für den Todesfall“ (Bestattungsanordnung) kann Ihnen hilfreich sein. Sie haben die Möglichkeit, letztwillige Verfügungen, Ehe- und Erbverträge oder dergleichen gegen eine einmalige Gebühr von Fr. 30.-- bei der Gemeindeschreiberei zu hinterlegen. Ein Austausch der Dokumente kann jederzeit und kostenlos unter Vorweisung der entsprechenden Bescheinigung erfolgen.
Download
- Anordnung für den Todesfall (507 KB)