Nach jedem Todesfall ist ein Siegelungsprotokoll auszufüllen. Diese Massnahme soll die Erbmasse sichern und die Inventaraufnahme erleichtern. Zuständig für die Siegelung ist die Gemeinde. Zusammen mit den Angehörigen wird ein Siegelungsprotokoll zuhanden des Regierungsstatthalteramts erstellt. Für die Aufnahme des Siegelungsprotokolls sind Testament sowie Ehe- und Erbvertrag (sofern vorhanden) bereit zu halten. Zudem muss über das Vermögen und die vermutlichen Erben Auskunft erteilt werden können.
Weitere Information über die Siegelung sowie das Siegelungsprotokoll in elektronischer Form finden Sie hier.
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