Verkehrsrichtplan
Massnahmen des Verkehrsrichtplans werden umgesetzt
Der Gemeinderat Heimberg hat die Umsetzung der Massnahmen aus dem Verkehrsrichtplan beschlossen. In erster Linie werden zu den bereits bestehenden Tempo-30-Zonen im Kaliforni (Zone 0.5) und der Oberen Au (Zone 0.4) die folgenden zwei neuen Tempo 30-Zonen eingeführt: Zone 0.1 Dornhalde und Zone 0.3 Untere Au.
Die Einführung der Tempo-30-Zone Bümberg (Zone 0.2) wurde aufgrund der Diskussionen in den politischen Gremien bis auf Weiteres zurückgestellt. Vor dem Hintergrund der Planung der Überbauung «Louelipark», die eine Durchwegung bis direkt zum Bahnhof Heimberg ermöglichen wird, wurde die Brücke der Stockhornstrasse aus der Tempo-30-Zone entfernt.
Anstelle von zusätzlichen Einengungen wird auf der Schützenstrasse lediglich eine optische Fahrbahnverengung in Form von fortlaufenden farblichen Markierungen (analog im Schwäbis in Steffisburg) entlang des Fahrbahnrands aufgemalt. Auf die Entfernung der beiden Berliner Kissen an beiden Enden der Alpenstrasse wird vorläufig aus Kostengründen verzichtet. Die Entfernung wird erst im Rahmen von entsprechend notwendigen Strassensanierungen erfolgen.
Mit der Einführung einer Parkplatzbewirtschaftung soll auf den oftmals schmalen Gemeindestrassen ein geordnetes Parkieren und die Durchfahrt der Kehrichtabfuhr und Feuerwehr uneingeschränkt ermöglicht werden. Vielerorts besteht Unmut wegen der «wilden Parkiererei». Um die unbefriedigende Situation besser in den Griff zu bekommen, werden an verschiedenen Orten öffentliche Parkfelder markiert werden. Ausserhalb der offiziell markierten Parkfelder wird das Abstellen von Motorfahrzeugen künftig verboten sein. Innerhalb der Tempo-30-Zonen wird für das Parkieren eine Parkzeitbeschränkung von beispielsweise maximal 4 h gelten. Für längeres Parkieren - auch über Nacht - kann bei der Gemeinde eine kostenpflichtige Parkkarte beantragt werden. Dazu muss im Verlauf dieses Jahres ein neues Parkplatzreglement erarbeitet und in Kraft gesetzt werden.
Die Massnahmen müssen nun vom Kanton, dem Oberingenieurkreis I, genehmigt werden. Die Submissionen und die Ausführung des Projekts erfolgen voraussichtlich in der Zeit von August bis November 2024.
Der Verkehrsrichtplan Heimberg wurde nach einer längeren Bearbeitungsdauer im Frühling 2019 vom Kanton genehmigt. Gegen den Kredit von 475'000 Franken für die Umsetzung der Massnahmen wurde das fakultative Referendum ergriffen. An der Gemeindeversammlung vom Juni 2022 wurde dieser Kredit schliesslich abgelehnt. Die Planungskommission hat das Geschäft in der Zwischenzeit überarbeitet und die Umsetzung der angepassten Massnahmen aus dem Verkehrsrichtplan wie beschrieben durch den Gemeinderat beschliessen lassen. Die Kosten für die Umsetzung der angepassten Massnahmen betragen nun 270’000 Franken.
Die aktuellen Pläne sowie der technische Bericht (Gutachten) zur Umsetzung des Verkehrsrichtplans Heimberg finden Sie unter dieser Medienmitteilung.
Gemeinderat Heimberg
Die Umsetzung Verkehrsrichtplan ab 2024 umfasst folgende Planunterlagen:
- Gutachten (4 MB)
- Zone 01 "Dornhalde" Teil 1 (978 KB)
- Zone 01 "Dornhalde" Teil 2 (687 KB)
- Zone 03 "Underi Au" Teil 2 (1 MB)
- Zone 03 "Underi Au" Teil 3 (1 MB)
- Zone 04 "obere Au" (1,015 KB)
- Zone 05 "Kaliforni" (780 KB)
Unterlagen zum Verkehrsrichtplan
Der Verkehrsrichtplan 2018 besteht aus:- Massnahmeblätter (138 KB)
- Erläuterungsbericht (447 KB)