Sie erwarten ein Kind oder haben vor kurzem ein Kind zur Welt gebracht? Hier finden Sie alle Informationen zum Thema.
Jede Geburt wird vom Zivilstandsamt am Geburtsort registriert. Nach der Beurkundung des Zivilstandsamtes erhält die Einwohner- bzw. die Fremdenkontrolle eine Mitteilung. Die Registrierung in der Einwohner- bzw. Fremdenkontrolle erfolgt danach automatisch. Den Geburtsschein können Sie beim Zivilstandsamt des Geburtsortes bestellen.
Wird Ihr Kind in einem Spital geboren, meldet das Spital die Geburt direkt dem für den Geburtsort zuständigen Zivilstandsamt. Dieses leitet die Geburtsmitteilung an die Einwohner- und Fremdenkontrolle des Wohnortes weiter.
Erfolgt die Geburt nicht in einem Spital, sind die Eltern verpflichtet, die Geburt innert drei Tagen dem Zivilstandsamt des Wohnortes (bei Wohnsitz in Heimberg ist das der Zivilstandsamt Oberland West in Thun) zu melden.