Die Gemeinde Heimberg erhebt grundsätzlich eine Hundetaxe von Fr. 100.00 pro Hund und Kalenderjahr. Taxpflichtig sind Halterinnen und Halter mit Wohnsitz in der Gemeinde Heimberg, sofern ihr Hund am Stichtag 1.8. älter ist als sechs Monate.
Für aktive Blinden-, Such- (Katastrophen- und Lawinensuchhunde), Schutz- (Militär-, Polizei– und Sicherheitsdiensthunde) sowie Sanitäts- und Therapiehunde wird keine Hundetaxe erhoben, sofern für die Zeit zwischen 1. August und 31. Juli der laufenden Periode ein Leistungsheft vorgewiesen oder auf andere Weise mindestens ein Einsatz nachgewiesen werden kann.
Für bereits registrierte Hunde erfolgt die Rechnungsstellung an die Hundehaltenden durch die Finanzverwaltung automatisch. Allfällige Mutationen (Neuanmeldungen durch Erwerb oder Zuzug, Abmeldungen wegen Wegzug, Todesfall oder Verkauf) müssen der Finanzverwaltung unaufgefordert gemeldet werden.