Sie wollen Ihre Daten sperren lassen? Jede Person ist berechtigt, ihre Daten für Listenauskünfte an Private sperren zu lassen. Für die Sperrung der Daten für Einzelauskünfte ist ein schutzwürdiges Interesse nachzuweisen, wie beispielsweise:
- Schutz vor Neid und Missgunst
- Sicherheitsprobleme
- Schutz vor Belästigung
- Zusätzlicher Schutz der Privatsphäre
- Schutz vor Neugierde
- Schutz der Familienangehörigen
Eine Sperrung der Datenbekanntgabe an Private richtet sich gestützt auf Art. 13 des Kantonalen Datenschutzgesetzes. Eine solche Datensperre entfaltet ausschliesslich Wirkung für die Datenweitergabe an Privatpersonen. Keine Wirkung entfaltet das Recht auf Sperrung gegenüber Ersuchen anderer Behörden auf verwaltungsinterne Weitergabe. Die Adresssperrung umfasst die Daten in der Zentralen Personenverwaltung (ZPV) und den Gemeinderegistersystemen (GERES), nicht jedoch andere Daten, die sich beim Kanton oder bei der Kirchgemeinde befinden.
- Sie haben folgende Möglichkeiten, uns Ihren Wunsch nach einer Datensperre mitzuteilen:
- Telefonisch unter der Nummer 033 439 20 20
- Per Fax unter der Nummer 033 439 20 90
- Persönlich am Schalter Präsidiales
- Per E-Mail: infoextra@heimberg.ch
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über die erfolgte und eingetragene Datensperre.