Bürgerinnen und Bürger, welche sich zur Arbeitsvermittlung anmelden, erfahren durch den Wechsel der Anmeldung auf das RAV keinen Nachteil in Bezug auf ihre Kosten für die Anreise, da die RAV gleichzeitig auf die bisherige Form der Informationsvermittlung (INFOTAG am RAV-Standort) verzichten. Da sich der Arbeitsort häufig nicht am Wohnort befindet, ist die neu geschaffene Möglichkeit zur Anmeldung bei jedem RAV im Kanton Bern eine deutliche administrative Vereinfachung. Die Kontrolle des rechtlichen Wohnsitzes, welche bis anhin die Wohngemeinde vorgenommen hat, kann vom RAV dank Zugriff auf die zentrale Personenverwaltung (ZPV) direkt erfolgen.