Der Bundesrat hat das Verfahren zur Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft im Detail geregelt (im Partnerschaftsgesetz). Gleichgeschlechtliche Paare können eine Lebensgemeinschaft mit gegenseitigen Rechten und Pflichten begründen.
Nähere Informationen zur eingetragenen Partnerschaft erfahren Sie beim Zivilstandsamt.