Die Gültigkeit der Bescheinigung über auswertigen Aufenthalt ist normalerweise auf 1 Jahr beschränkt, in speziellen Fällen kann die Gültigkeitsdauer jedoch ein Jahr übersteigen.
Gründe für einen Wochenaufenthalt können sein:
- Studium
- Befristetet Arbeitsaufenthalt / Berufsbildung / Lehre
- Saison- bzw. Sommer- und Winteraufenthalt