Ausländische Arbeitnehmer mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Bern, solange sie noch nicht im Besitze einer fremdenpolizeilichen Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind.
Alle selbständig oder unselbständig erwerbstätigen Künstler, Sportler und Referenten, die in der Schweiz keinen steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben und Einkünfte aus einer persönlichen Tätigkeit im Kanton Bern beziehen.
Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die aufgrund eines früheren Arbeitsverhältnisses von einem Arbeitgeber oder einer Versicherungseinrichtung mit Sitz im Kanton Bern Ruhegehälter, Pensionen, Alters-, Invaliden oder Hinterbliebenenrenten, Kapitalleistungen oder andere Vergütungen erhalten.
Mitglieder der Verwaltung oder der Geschäftsführung von juristischen Personen mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Bern wenn sie in der Schweiz weder steuerrechtlicher Wohnsitz noch Aufenthalt haben.
Für die Abrechnung der Quellensteuer sind die Schuldner der steuerbaren Leistung (SSL) zuständig. Sie sind verpflichtet, die Quellensteuer der Kantonalen Steuerverwaltung abzuliefern und der quellenbesteuerten Person (qsP) einen um die Quellensteuer reduzierten Lohn auszuzahlen.
Der SSL kann die Abrechnung der Quellensteuer via TaxMe-Portal abrechnen oder die zur Verfügung stehenden Papierformulare ausfüllen. Wer das TaxMe-Portal Quellensteuer nutzt, profitiert von einer höheren Bezugsprovision.
Einreichungsort und Ansprechpartner
Für die Quellensteuer sind die folgenden Kompetenzzentren zuständig
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