Abstimmungen und Wahlen
Das Stimmregister basiert auf dem Einwohnerregister, enthält aber auch alle gemeldeten und stimmberechtigten Auslandschweizer. Zudem werden Stimmrechtsbescheinigungen auf Unterschriftenlisten bei Volksbegehren (Referenden und Initiativen) erteilt.
Voraussetzung zur Ausübung des Stimm- und Wahlrechts ist das Schweizer Bürgerrecht. Für das Gemeindestimmrecht müssen Sie während mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft und angemeldet sein. Der Versand des Abstimmungsmaterials erfolgt durch die SILEA, bei Abstimmungen bis 3 Wochen vorher. Falls Sie das Stimm- und Wahlmaterial nicht erhalten haben, melden Sie dies der Präsidialabteilung (Tel. 033 439 20 20). Ab Erhalt der Abstimmungs- resp. Wahlunterlagen können Sie brieflich abstimmen oder wählen.
Folgende Abstimmungslokale sind jeweils am Abstimmungssonntag von 11.00 - 12.00 Uhr geöffnet:
- Oberstufenschulhaus, Schulstrasse
- Schulhaus Obere Au, Niesenstrasse
- Kirchgemeindehaus Kaliforni
Briefliche Stimmabgabe
Brieflich kann die Stimme ohne Bedingungen von einem beliebigen Ort der Schweiz abgegeben werden, ab Erhalt der Abstimmungsunterlagen.
- Beim Postversand muss das Antwortkuvert spätestens am Samstag vor dem Abstimmungssonntag bei der Gemeinde eintreffen.
- Einwurf des Antwortkuverts in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung bis spätestens am Abstimmungssonntag, 08.30 Uhr.
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert „Stimm-/Wahlzettel“ und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post zustellen (bitte frankieren) oder während den Schalteröffnungszeiten bei der Präsidialabteilung abgeben.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- der Stimmzettel sich nicht im verschlossenen amtlichen Antwortkuvert befindet
- die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf der Ausweiskarte fehlt
- das Antwortkuvert mehr als eine Ausweiskarte enthält
- das Antwortkuvert verspätet bei der Gemeinde eintrifft