Für das ordentliche Einbürgerungsverfahren sind die Gemeinden, Kantone und der Bund gemeinsam zuständig. Die Gesuchsunterlagen erhalten Sie auf der Gemeindeverwaltung (am Schalter Präsidiales). Ganz einfach formuliert, Sie müssen 10 Jahre in der Schweiz leben, im Besitz vom Ausländerausweis C sein, keine Sozialhilfe bezogen haben sowie zwei Jahre in der Wohngemeinde angemeldet sein.
Die Sprachstandanalyse sowie der Einbürgerungstest müssen im Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs erfolgreich abgeschlossen sein.
Ausnahmen
- Hier finden Sie die Ausnahmen von der Sprachstandanalyse, resp. wann kein zusätzlicher Test für
den Sprachnachweis nötig ist.
- Hier finden sie die Ausnahmen vom Einbürgerungstest, resp. was erfüllt sein muss, damit der
Einbürgerungstest nicht absolviert werden muss.
Die Voraussetzungen, die Eignung und das Verfahren können Sie aus aus den nebenstehenden Links entnehmen.