Auf Grund von Kenntnissen der Gemeinde orientiert die Gemeinde den Kanton über nicht berechtigte Abzüge in der Steuererklärung mittels Hinweismeldungen. Zudem überprüft die Gemeinde die Unterhaltsabzüge bei den Liegenschaften, ob die Renovation oder der wertvermehrende Unterhalt allenfalls zu einer Neubewertung der Liegenschaft führt.
Nach diesen Kontrollarbeiten leitet die Gemeinde die Steuererklärungen wöchentlich an das Erfassungszentrum Steuern weiter (für die Gemeinde Heimberg ist dies die Gemeindeverwaltung Steffisburg).