Die nationale Dienstpflicht wird entweder in der Armee (Militärdienstpflicht) oder im Zivilschutz (Schutzdienstpflicht), im Ausnahmefall im Zivildienst (Zivildienstpflicht) geleistet. Männer mit Schweizer Bürgerrecht, die für die Schutzdienstleistung tauglich sind, sind schutzdienstpflichtig.
Militärdienstpflichtige, die aus der Militärdienstpflicht ausscheiden, werden nicht schutzdienstpflichtig, sofern sie mindestens 50 Militärdiensttage geleistet haben (diese Regelung gilt für Armee-Entlassene, welche nach 31.12.2003 aus der Armee ausgeschieden sind). Die Rekrutierung für den Zivilschutz und für die Armee wird gemeinsam durchgeführt.