Brautpaare die sich im Ausland trauen möchten oder bereits im Ausland geheiratet haben, teilen dies unmittelbar nach der Trauung der zuständigen Schweizer Vertretung am Trauungsort mit.
Übergeben Sie der Schweizer Vertretung einen Eheschein im Original. Der Eheschein wird über das eidgenössische Amt für Zivilstandswesen an den Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Bern weitergeleitet. Dieses ist zuständig für den Entscheid über die Anerkennung der Ehe und die Eintragung in die Schweizerischen Zivilstandsregister.