Wichtige Information des Gemeinderates zur Unterschriftensammlung

1. Einführung neues Parkplatzregime Heimberg

2. Umsetzung von Massnahmen des Verkehrsrichtplanes

Gestützt auf die Publikation des fakultativen Referendums zum neuen Parkplatzreglement Heimberg im Thuner Amtsanzeiger vom 19. Dezember 2024 werden Unterschriften gesammelt. Damit das Referendum zustande kommt und an der nächsten Gemeindeversammlung darüber abgestimmt werden kann, sind 200 gültige Unterschriften von Heimberger Stimmberechtigten nötig.

Gemäss erhaltener Informationen unterschreiben Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen Beweggründen. Dem Gemeinderat ist es wichtig transparent aufzuzeigen, zu welchen Massnahmen welche Instrumente ergriffen werden können.

1. Parkplatzreglement Heimberg

Das neue Parkplatzreglement bezweckt insbesondere eine geordnete, verträgliche und verkehrssichere Parkierung und beinhaltet unter anderem die folgenden Themen: 
Höchstparkzeiten, Gebührenrahmen für die Jahresparkkarten und die Monatsparkkarten.
Es werden keine Ticket(münz)automaten für die Bezahlung einer Parkgebühr aufgestellt.
Die Zuständigkeiten und die Gebührenverwendung sind weitere Themen im neuen Reglement.

Es ist vorgesehen, die Höchstparkzeit auf 4 Stunden tagsüber festzulegen. Auf den öffentlichen, markierten Parkfeldern kann mit einer gebührenpflichtigen Parkkarte tagsüber unbeschränkt parkiert werden. Die Gebühr für eine Jahresparkkarte soll CHF 450.00, für einen Monat CHF 45.00, betragen. Zwischen 19.00 Uhr und 08.00 Uhr gilt keine Höchstparkzeit und das Fahrzeug kann unentgeltlich auf den öffentlichen, markierten Parkplätzen parkiert werden.

Hinweis: Die Markierung der Parkfelder ist NICHT Gegenstand des Parkplatzreglements! 
Wer mit den Bestimmungen im neuen Parkplatzreglement nicht einverstanden ist, kann mit seiner Unterschrift das laufende Referendum unterstützen und dafür sorgen, dass es der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt wird. Die Signalisation der Parkfelder ist jedoch eine Massnahme aus dem im Jahr 2019 vom Kanton genehmigten Verkehrsrichtplan und nicht Gegenstand des Parkplatzreglements.

2. Verkehrsrichtplan mit Signalisationen und Markierungen

Die nachstehenden Themen zum Verkehrsrichtplan verfügte der Gemeinderat mit Beschluss vom 13. Januar 2025 (siehe auch amtliche Publikation im Thuner Amtsanzeiger vom 23. und 30. Januar 2025): 

  • Zonen-Signalisationen Tempo 30-Zonen
  • Signalisation und Markierung der öffentlichen Parkfelder
  • Parkverbot ausserhalb der markierten Parkfelder
  • Parkplatzbewirtschaftung mittels Parkzeitbeschränkung

Mit der Einführung des neuen Parkplatzregimes wird auf den schmalen Gemeindestrassen ein geordnetes Parkieren und vor allem die Durchfahrt der Feuerwehr und Kehrichtabfuhr uneingeschränkt ermöglicht und die Verkehrssicherheit erhöht. Ausserhalb der offiziell markierten Parkfelder ist das Abstellen von Motorfahrzeugen zukünftig verboten.

Hinweis 
Wer mit der geplanten Signalisation und Markierung von Parkfeldern nicht einverstanden ist, kann gegen diese verfügten Massnahmen des Gemeinderats bis zum 20. Februar 2025 schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einreichen.

Die aktuellen Pläne, der technische Bericht (Gutachten) zur Umsetzung des Verkehrsrichtplanes sowie das neue Parkplatzreglement sind auf der Internetseite der Gemeinde Heimberg www.heimberg.ch einsehbar.

Wir danken für Ihre Kenntnisnahme.

Gemeinderat Heimberg