Die von der Gemeindeversammlung am 2. Dezember 2024 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung Heimberg wurde in Anwendung von Art. 56 des kant. Gemeindegesetzes vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 6. Januar 2025 genehmigt.
Die Genehmigung und das Inkrafttreten der teilrevidierten Gemeindeverfassung Heimberg per 1. Januar 2025 werden hiermit gemäss Art. 45 der kant. Gemeindeverordnung öffentlich bekannt gemacht.
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