Der Gemeinderat hat am 14. Oktober 2024 die Teilrevision des Personalreglements genehmigt. Die Änderungen betreffen die Artikel 1, 3, 4, 6, 8, 9, 10, 11, 15, 25 und 27.
Gestützt auf Art. 10 Gemeindeverfassung Heimberg (GVH) wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert. Das geänderte Personalreglement kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.heimberg.ch/aktuelles heruntergeladen werden.
200 Stimmberechtigte können innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats (d. h. bis 23.12.2024) betreffend Erlass eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird (Art. 8 GVH).
Bei unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist tritt das geänderte Personalreglement per 1. Januar 2025 in Kraft.
Gemeinderat Heimberg