Im Rahmen einer Feier ehrt der Gemeinderat Heimbergerinnen und Heimberger, welche im Jahr 2024 aussergewöhnliche Leistungen in Sport, Beruf oder Hobby erbracht haben.
Bitte melden Sie ehrungsberechtigte Personen* bis spätestens am Freitag, 20. Dezember 2024, der Gemeindeverwaltung Heimberg (T 033 439 20 20, infoextra@heimberg.ch oder via Onlineformular).
Die Ehrung der erfolgreichen Heimbergerinnen und Heimberger findet am Freitag, 4. April 2025, um 18:30 Uhr in der Aula Heimberg statt.
Gemeinderat Heimberg
Definition ehrungsberechtigte Personen
*Ehrungsberechtigte Personen: Es werden Einzelleistungen von Personen mit Wohnsitz in Heimberg oder Teams und Vereine mit Sitz in Heimberg geehrt, welche folgende Bedingungen in den Sparten Sport, Beruf oder Hobby erfüllen: Podestplätze (1. – 3. Rang) an internationalen Wettkämpfen, an Schweizer-, Kantonal- und Regionalmeisterschaften; Ligaaufstieg in eine der drei höchsten internationalen, nationalen, kantonalen oder regionalen Klassen der jeweiligen Sportart; Auszeichnungen Berufsausbildung; Auszeichnungen an beruflichen Wettkämpfen oder Meisterschaften; Auszeichnungen im kulturellen Bereich.
Personen und Teams bzw. Vereine können in der gleichen Kategorie maximal zweimal innerhalb sechs Jahren für die gleiche Leistung geehrt werden. Der Gemeinderat fällt – insbesondere auch bei anderen besonderen Leistungen – den Entscheid über die Zulassung.