Der Gemeinderat hat für die Benützung der Verweiloase Bachmannmatte Regeln erlassen:
- Die Verweiloase Bachmannmatte steht allen Personen zur Benützung von 06.00 und 22.00 Uhr
zur Verfügung. Ab 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr gilt die Nachtruhe.
- Das Beklettern des Sonnensegels ist verboten.
- Das Befahren des Areals ist verboten. Es gilt ein generelles Fahrverbot.
- Das Abspielen lauter Musik ist verboten.
- Das Entfachten von Feuer und das Abbrennen von Feuerwerksmaterial ist bewilligungspflichtig.
- Das Liegenlassen von Abfall (inkl. Zigarettenstummeln) ist verboten.
- Das Freilaufen lassen und Versäubern lassen von Hunden sind verboten.
- Das Urinieren ist verboten.
- Das Campieren ist verboten.
Wir bitten die Bevölkerung, sich an diese Nutzungsregeln zu halten.
Verstösse gegen die Nutzungsregeln können mit Busse bis 2000 Franken geahndet werden.
Der Gemeinderat