Verweiloase Bachmannmatte

Nutzungsregeln

 

Der Gemeinderat hat für die Benützung der Verweiloase Bachmannmatte Regeln erlassen:

- Die Verweiloase Bachmannmatte steht allen Personen zur Benützung von 06.00 und 22.00 Uhr
  zur Verfügung. Ab 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr gilt die Nachtruhe.

- Das Beklettern des Sonnensegels ist verboten.

- Das Befahren des Areals ist verboten. Es gilt ein generelles Fahrverbot.

- Das Abspielen lauter Musik ist verboten.

- Das Entfachten von Feuer und das Abbrennen von Feuerwerksmaterial ist bewilligungspflichtig.

- Das Liegenlassen von Abfall (inkl. Zigarettenstummeln) ist verboten.

- Das Freilaufen lassen und Versäubern lassen von Hunden sind verboten.

- Das Urinieren ist verboten.

- Das Campieren ist verboten.

Wir bitten die Bevölkerung, sich an diese Nutzungsregeln zu halten.
Verstösse gegen die Nutzungsregeln können mit Busse bis 2000 Franken geahndet werden.

Der Gemeinderat