Verkehrsmassnahme

Fahrverbot Multicenter - Niesenstrasse, Heimberg

Der Gemeinderat Heimberg verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des eidgenössichen Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der kantonalen Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, folgende Verkehrsmassnahme. Die Zustimmungsverfügung durch das OIK I, vom 27. März 2019 liegt vor.

Die Durchfahrt zwischen dem Multicenter, Blümlisalpstrasse 36 und der Liegenschaft Niesenstrasse 9 führt über die dort liegende öffentliche Fusswegverbindung. Diese wird mit folgendem Verbot belegt:

Von der Rundumfahrt Multicenter mit Signal 2.42 "Abbiegen nach rechts verboten". Ausgenommen Güterumschlag der Gerber Getränkehandel AG und Fahrräder. Zusatztafel "Güterumschlag Gerber AG und Fahrräder gestattet".

Von Seite Niesenstrasse mit dem Signal 2.14 "Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder". Ausgenommen Güterumschlag der Gerber Getränkehandel AG. Zusatztafel "Güterumschlag Gerber AG gestattet".

Die komplette Publikation sowie die Möglichkeit einer schriftlichen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen, finden Sie als ergänzendes Dokument.

 

Zugehörige Dateien