Tempo-30-Zone Obere Au, Änderung der Verkehrssignalisation
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Der Gemeinderat Heimberg verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der kantonalen Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 folgende Verkehrsmassnahme. Die Zustimmungsverfügung durch das OIK I vom 26. Juni 2018 liegt vor.
Tempo-30-Zone Obere Au, Änderung der Verkehrssignalisation Blümlisalpstrasse: 1. Versetzen des Zoneneingangs Tempo 30 (Signal 2.59.1 bzw. 2.59.2) bzw. Erweitern der Zone um 50 m nach Norden. Damit die Tempo-30-Zone neu unmittelbar nach der Einfahrt ins Einkaufszentrum beginnt. 2. Auf Höhe der Zufahrt zur Liegenschaft Blümlisalpstrasse 73: Fahrbahnverengung um 1,50 m als Querungshilfe für Fussgänger mittels Markierungen und Leitpfosten.
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