Der Gemeinderat Heimberg verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der kantonalen Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 folgende Verkehrsmassnahme. Die Zustimmungsverfügung durch das OIK I, vom 14. Mai 2019 liegt vor.
Das Fahrverbot am Aareweg, Uferweg entlang der Aare und Zulg, wird durch das zeitgemässere, dreigeteilte Signal "Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder" ersetzt. An der einzig zugelassenen Nutzung durch Fussgänger und Fahrräder ändert sich dadurch grundsätzlich nichts.
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