Die von der Gemeindeversammlung am 3. Dezember 2018 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung, Anhang A Ziffer 2 Schulkommission, wurde in Anwendung von Art. 56 des kant. Gemeindegesetzes vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 14. Januar 2019 genehmigt.
Die Genehmigung und das Inkrafttreten per 1. August 2019 der teilrevidierten Gemeindeverfassung Heimberg werden hiermit gemäss Art. 45 der kant. Gemeindeverordnung öffentlich bekannt gemacht.
Die Gemeindeverfassung kann im Internet unter www.heimberg.ch heruntergeladen oder bei der Präsidialabteilung, Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg, bezogen werden.
Der Gemeinderat