Stellensuchende melden sich neu beim RAV an

Ab Januar 2013 ist nicht mehr die Gemeinde zuständig

Für Stellensuchende im Kanton Bern gilt ab Januar 2013 eine neue Regelung. Sie melden sich nicht mehr bei der Gemeinde, sondern neu beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an.

Arbeitslose Personen sollen sich künftig direkt bei der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) anmelden und nicht mehr bei der Wohngemeinde. Dadurch kann der Prozess vereinfacht und beschleunigt werden. Diese Neuerung basiert auf dem Gesetz über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (Arbeitsmarktverordnung).

Bisher mussten sich Stellensuchende für die Anmeldung zur Arbeitslosenvermittlung bei ihrer Wohnsitzgemeinde melden, die den rechtlichen Wohnsitz des Stellensuchenden feststellte und bestätigte. Mit dieser Bestätigung sprach der Stellensuchende beim RAV vor, um die Dienstleistungen rund um die Arbeitsvermittlung zu erhalten. Diese Vorgehensweise hat sich insbesondere in zeitlicher Hinsicht als nicht optimal erwiesen.

Neue Regelung ab Januar 2013
In Zukunft melden sich Stellensuchende nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde, sondern direkt bei einem RAV an. Stellensuchende der Stadt Bern melden sich schon heute direkt beim RAV an. Diese Praxis hat sich bewährt und wird nun für den gesamten Kanton übernommen. Die Stellensuchenden erhalten anlässlich der Anmeldung beim RAV alle nötigen Informationen, die sie zur Stellensuche benötigen.

Eine Terminreservation ist nicht erforderlich. Bitte melden Sie sich persönlich beim RAV Ihrer Wahl und bringen Sie Identitätskarte, Pass, Führerschein oder Ihren Ausländerausweis sowie aktuelle Bewerbungsunterlagen mit. Alles Weitere erfahren Sie im Gespräch beim RAV.

Offene Fragen können vom Fachpersonal vor Ort rasch und kompetent geklärt werden. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass bereits im ersten Beratungsgespräch konkrete Schritte für die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt vereinbart werden können, was die individuelle Chance der RAV-Kunden, schneller wieder eine Stelle zu finden, verbessert.

Bürgerinnen und Bürger, welche sich zur Arbeitsvermittlung anmelden, erfahren durch den Wechsel der Anmeldung auf das RAV keinen Nachteil in Bezug auf ihre Kosten für die Anreise, da die RAV gleichzeitig auf die bisherige Form der Informationsvermittlung (INFOTAG am RAV-Standort) verzichten. Da sich der Arbeitsort häufig nicht am Wohnort befindet, ist die neu geschaffene Möglichkeit zur Anmeldung bei jedem RAV im Kanton Bern eine deutliche administrative Vereinfachung. Die Kontrolle des rechtlichen Wohnsitzes, welche bis anhin die Wohngemeinde vorgenommen hat, kann vom RAV dank Zugriff auf die zentrale Personenverwaltung (ZPV) direkt erfolgen.

Das Anmeldeverfahren für Stellensuchende wird so wesentlich einfacher und schneller, zudem kann sich das RAV rascher um die stellensuchende Person kümmern. Die neue Regelung tritt auf Januar 2013 in Kraft.

Das nächstgelegene RAV befindet sich in Thun:
RAV Thun, Frutigenstrasse 4, 3600 Thun, Tel. 033 225 72 00, eMail: <link>rav.thun(at)vol.be.ch

Präsidialabteilung