Revidiertes kantonales Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Verschiedene Anpassungen im revidierten Gesetz sind wesentlich

Gewichtete Gesamtenergieeffizienz (gGEE) 
Für Neubauten wird die gGEE eingeführt. Neu wird eine eigene erneuerbare Energiegewinnung verlangt, dafür gelten weniger Detailanforderungen und der Energienachweis wird vereinfacht. 

Heizungsersatz 
Der Ersatz eines Wärmeerzeugers, wie zum Beispiel einer Ölheizung, ist meldepflichtig. Ist das Gebäude älter als 20 Jahre, gelten beim Ersatz der Heizungen mit einem fossilen Energieträger weitere Anforderungen an die Energieeffizienz des Gebäudes. 

Gemeindekompetenzen für kommunale Energievorschriften 
Die Kompetenzen der Gemeinden wurden ergänzt und an die gGEE angepasst. Gemeinden können neu auch für Gesamtüberbauungen eine gemeinsame gGEE vorschreiben. Den Gemeinden werden Musterformulierungen zur Verfügung gestellt. 

Elektromobilität 
Bei Neubauten ist ein angemessener Teil der Parkplätze für die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorzubereiten oder auszurüsten. 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der kantonalen Homepage Amt für Umwelt und Energie.