Reglement über die Spezialfinanzierung Schwankungsreserve

Inkrafttreten

 

Der Gemeinderat Heimberg genehmigte am 2. September 2019 das neue Reglement über die Spezialfinanzierung Schwankungsreserve. Das Referendum lief am 11. November 2019 unbenützt ab.

Gestützt auf Art. 45 kant. Gemeindeverordnung wird das Inkrafttreten des neuen Reglements per 1. Januar 2021 hiermit bekannt gegeben.

Das Reglement über die Spezialfinanzierung Schwankungsreserve kann unter www.heimberg.ch/Reglemente heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung Heimberg, Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg, bezogen werden.

Gemeinderat Heimberg