Der Gemeinderat Heimberg genehmigte am 13. Januar 2020 das teilrevidierte Reglement über die Mehrwertabgabe. Das Referendum lief am 23. März 2020 unbenützt ab.
Gestützt auf Art. 45 kant. Gemeindeverordnung wird das Inkrafttreten des teilrevidierten Reglements rückwirkend per 1. Januar 2019 hiermit bekannt gegeben.
Das Reglement über die Mehrwertabschöpfung kann unter www.heimberg.ch/Reglemente heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung Heimberg, Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg, bezogen werden.
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