Reglement für die öffentliche Sicherheit

Inkrafttreten Teilrevision

Der Gemeinderat Heimberg genehmigte am 30. Oktober 2023 die Teilrevision des Reglements für die öffentliche Sicherheit, Teilbereich Gemeindepolizei, bestehend aus den Änderungen der Art. 2, 4, 6, 8, 9, 17, 20, 21, 58.

Das Referendum wurde bis zur Frist vom 8. Januar 2024 nicht ergriffen.

Gestützt auf Art. 45 kant. Gemeindeverordnung wird das Inkrafttreten des geänderten Reglements per 1. Februar 2024 hiermit bekannt gegeben.

Das vollständige Reglement können Sie bei der Präsidialabteilung Heimberg beziehen oder unter www.heimberg.ch herunterladen.

Gemeinderat Heimberg

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