Der Gemeinderat hat am 23.08.2021 beschlossen, die Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES/ZPV vom 20.04.2015 per sofort aufzuheben.
Diese Verordnung ist nicht mehr notwendig, weil sich die Gemeinde Heimberg vollständig an die neuen durch den Kanton Bern erarbeiteten rechtlichen Grundlagen betr. Personendaten-
sammlungen hält.
Gemäss Art. 45 Abs. 1 lit. b kantonale Gemeindeverordnung wird die ersatzlose Aufhebung dieser kommunalen Verordnung veröffentlicht.
Gemeinderat Heimberg