Der Gemeinderat hat am 11.11.2019 beschlossen, auf die veralteten kommunalen Bestimmungen zu verzichten, weil mit den eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen die AHV-Zweigstellen bereits rechtsgenüglich geregelt sind.
Gemäss Art. 45 Abs. 1 lit. b kantonale Gemeindeverordnung wird die ersatzlose Aufhebung per 31.12.2019 des kommunalen Reglements für die Gemeindeausgleichskasse vom 01.12.1994 veröffentlicht.
Gemeinderat Heimberg