Neues allgemeines Gebührenreglement und neue Gebührenverordnung

Referendumsfrist

Der Gemeinderat hat am 17. Juni 2013, unter Vorbehalt des Referendums, das neue allgemeine Gebührenreglement und die dazugehörige neue Gebührenverordnung genehmigt.

Gestützt auf Art. 10 Gemeindeverfassung Heimberg wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert. Das neue Reglement kann bei der Präsidialabteilung bezogen oder heruntergeladen werden.

Die neue Gebührenverordnung, welche in der Erlasskompetenz des Gemeinderats liegt, ist dort ebenfalls erhältlich. Die Referendumsmöglichkeit bezieht sich daher nur auf das allgemeine Gebührenreglement.

200 Stimmberechtigte können innert 60 Tagen (bis zum 26.8.2013) seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats betreffend Erlass eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das neue Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird (Art. 8 GVH).

Bei unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist treten das neue allgemeine Gebührenreglement und die neue Gebührenverordnung per 1. August 2013 in Kraft.

Ergänzende Dokumente:
<link file:1019>Gebührenreglement      (in Kompetenz Referendum)
<link file:1020>Gebührenverordnung    (in Kompetenz Gemeinderat)

Gemeinderat Heimberg