Da das Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Bepflanzungen in den vergangenen Jahren von der Bauverwaltung zu wenig verbindlich durchgesetzt worden war, sehen wir uns heute von der Situation, dass der öffentliche Strassenraum wieder frei geschnitten werden muss. Aus diesem Grund wurden im letzten Jahr zahlreiche Anstösser direkt mittels Schreiben zum Zurückschneiden aufgefordert. Bei mehreren Liegenschaftsbesitzern mussten Ersatzvornahmen verfügt werden.
Die Anstösser von Strassen, Fuss-, Geh- und Radwegen werden hiermit aufgefordert, Bäume, Äste, Grünhecken, Sträucher und weitere Bepflanzungen bis spätestens am 31. Mai 2018 an die vorgeschriebenen Abmessungen zurückzuschneiden und dies im Verlauf des Jahres beizubehalten.
Die Abmessungen und die Gesetzesbestimmungen sind aus den untenstehenden ergänzenden Dokumente ersichtlich.
Die Bauverwaltung und der Werkhof danken allen Anstössern, welche den Heckenschnitt von sich aus vorbildlich ausführen, für Ihre Mithilfe. Wir danken aber auch allen Anstössern, welche dies nach unserer Aufforderung korrekt erledigt haben. Nach dem 31. Mai können die zuständigen Gemeindeorgane aufgrund der erwähnten Gesetzesbestimmungen wiederum die notwendigen Schritte unternehmen und Rückschnitte auf Kosten der Pflichtigen (Ersatzvornahme) tätigen lassen.
Bauverwaltung Heimberg