Kommunale Weisungen über die Vergabe von Aufträgen (Beschaffungsweisungen); Aufhebung
Gemäss Art. 45 lit. b kantonale Gemeindeverordnung wird die Ausserkraftsetzung per 31.8.2016 der kommunalen Beschaffungsweisungen veröffentlicht.
Der Gemeinderat hat am 15.8.2016 beschlossen, auf die veralteten kommunalen Weisungen zu verzichten, weil mit den eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen das Beschaffungswesen bereits rechtsgenüglich geregelt ist.
Auf unserer Website verwenden wir Cookies und Anwendungen von Drittanbietern, um einen optimalen Online-Service zu gewährleisten. Um Ihre Privatsphäre zu schützen können Sie diese Anwendungen hier kontrollieren und verwalten.
Für weitere Informationen lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung.