Mitteilung aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat Heimberg hat sich abschliessend dafür ausgesprochen, die Flammenkleber von den Toren des Feuerwehrmagazins zu entfernen. Aufgrund dieses Entscheids lehnt er eine Petition von Bürgerinnen und Bürgern ab. Diese hatte verlangt, die Bemalung der Tore beizubehalten. In seiner Antwort vertritt der Gemeinderat die Auffassung, dass die Entfernung der Flammenkleber aus Gründen des Ortsbildschutzes gerechtfertigt und im übergeordneten öffentlichen Interesse ist.
Der Gemeinderat ist grundsätzlich erfreut über das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für die gemeindeeigene Feuerwehr. Die Petition wurde von der beeindruckenden Anzahl von 404 Unterzeichneten unterstützt.
Die Petitionärinnen und Petitionäre hatten sich Mitte März 2014 in einer Petition gegen die von der Gemeinde vorgesehene Entfernung der Flammenkleber an den Toren des Feuerwehrmagazins ausgesprochen. In der Bittschrift wurde verlangt, auf die Entfernung zu verzichten und die schöne Bemalung stehen zu lassen.
In seiner Antwort auf die Petition macht der Gemeinderat darauf aufmerksam, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Wahrung des Ortsbildes eingehalten werden sollen. Solche finden sich zum Beispiel in der kantonalen und kommunalen Baugesetzgebung: Bauten, Anlagen, Reklamen, Anschriften und Bemalungen dürfen Landschaften, Orts- und Strassenbilder nicht beeinträchtigen. Zur Verhinderung einer störenden Baugestaltung (störende Farb- oder Materialwahl, ortsfremde Bau- oder Dachform und dgl.) können im Baubewilligungsverfahren Bedingungen und Auflagen verfügt oder Projektänderungen verlangt werden. Beeinträchtigt ein solches Bauvorhaben die umgebende Landschaft oder Siedlung, ist es seiner Umgebung anzupassen.
Aus diesem Grunde ist – gerade bei öffentlichen Gebäuden – auf eine solche unangemessene Fassadengestaltung zu verzichten. Nach Auffassung des Gemeinderats – die übrigens auch von der Baukommission unterstützt wird – kann das Ortsbild im Gebiet des Feuerwehrmagazins nur ohne die inadäquaten Flammenkleber gewahrt werden. Derart ausgefallen gestaltete Feuerwehrmagazine sind innerhalb von Agglomerationen oder gar Städten unüblich. Letztlich ist weder der Gemeinderat noch die Baukommission Baubewilligungsinstanz für die Bemalung der Tore: Es ist Aufgabe der Baubewilligungsbehörde, sprich in diesem Fall das Regierungsstatthalteramt, mittels entsprechender Bedingungen und Auflagen die Leitplanken für die ordnungsgemässe Baubewilligung festzusetzen. Dies tat das Regierungsstatthalteramt mit Bauentscheid vom 5. Dezember 2013 und der verbindlichen Auflage, die Flammenkleber bis spätestens 31. März 2014 zu entfernen.
Es ist vorgesehen, diese rechtskräftige Frist einzuhalten und die Flammenkleber noch diesen Monat fachmännisch entfernen zu lassen. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die Heimberger Feuerwehr auch mit schlichter gestalteten Feuerwehrtoren weiterhin ihre gute Arbeit leisten wird.
Gemeinderat Heimberg