Mitteilung aus dem Gemeinderat

Planungszone "Heimberg-Süd" - Information

Der Gemeinderat hat über das Gebiet „Heimberg-Süd“ eine Planungszone gemäss Art. 62 Baugesetz des Kantons Bern erlassen. Die Planungszone umfasst die bereits bestehende Gewerbezone und die bestehende Wohn- und Gewerbezone im Gebiet „Am Töpferweg“ sowie die Landwirtschaftsgebiete „Am Töpferweg“, „Tschanzewase“ und „Underi Zulgstrass“.

Was bedeutet das?
Die Planungszone ist für die Dauer von 2 Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf im Perimeter der Planungszone nichts gebaut bzw. unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte. Der Planungszweck ist der, dass das mit der Planungszone festgelegte Gebiet für eine ausreichende Verkehrserschliessung im Gebiet Heimberg-Süd mit Anschluss an den Glättimüli-Kreisel öffentlich-rechtlich sichergestellt wird.

Mit dem Erlass dieser Planungszone sind im Heimberg-Süd keine Neueinzonungen verbunden. Die mit der letzten Ortsplanungsrevision im Jahr 2008 festgelegte Siedlungsgrenze bleibt unangetastet.

Weitere Auskünfte und den genauen Perimeter der Planungzone erhalten Sie bei der Bauverwaltung Heimberg, Tel. 033 439 20 40 oder unter <link>bauverwaltung@heimberg.ch.

Ressort Präsidiales und Ressort Planung