Änderung der Richtlinien für Geburtstage und Hochzeiten
Gestützt auf die gemeinderätlichen Richtlinien wurde durch den Gemeindepräsidenten und den Gemeindeschreiber allen Einwohnerinnen und Einwohnern zum 90. und ab dem 95. Geburtstag persönlich gratuliert und Glückwünsche überbracht. Die zeitliche Belastung durch Besuche dieser Jubilarinnen und Jubilare hat in den letzten Jahren gestützt auf die Altersstrukturen erheblich zugenommen und macht eine Optimierung notwendig.
Per 1. Januar 2020 werden wie bisher alle 90-, 95- und ab 100-jährigen Einwohnerinnen und Einwohner am Geburtstag durch den Gemeindepräsidenten und den Gemeindeschreiber besucht. Ebenfalls erfolgt ein Besuch wie bisher bei den Ehepaaren, welche die Diamantene Hochzeit (60 Jahre) oder die Gnadenhochzeit (70 Jahre) feiern dürfen.
Auf den Besuch der 96- bis 99-Jährigen dagegen wird aus den erwähnten Gründen verzichtet. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis für diese Massnahme.
Knoten Stockhornstrasse/Alpenstrasse – Beseitigung Gefahrenstelle
Der Gemeinderat bewilligte einen Nachkredit von 6000 Franken für die Massnahmenüberprüfung «Sicherung Gefahrenstellen Stockhornstrasse/Alpenstrasse». Damit soll ein Projekt erarbeitet werden, das für eine sicherere Einmündung sorgt. Es soll eine Minimalvariante skizziert werden, welche die Anforderungen an bestehende Gesetze, Normen und Sicherheit erfüllt. Grundlage für die Beseitigung dieser Gefahrenstelle bildet der im Frühling 2019 genehmigte Verkehrsrichtplan.
Der Gemeinderat