Medienmitteilung

Umnutzung Büroräumlichkeiten in Prostitutionsgewerbe – Der Gemeinderat bedauert den Entscheid des ehemaligen Regierungsstatthalters

Der Gemeinderat Heimberg bedauert den Entscheid des ehemaligen Regierungsstatthalters Marc Fritschi zum Bauvorhaben der Umnutzung von Büroräumlichkeiten in ein Prostitutionsgewerbe an der Winterhaldenstrasse 11 in Heimberg. 

Bedauern des Gemeinderats 
Der Gemeinderat bedauert, dass der ehemalige Regierungsstatthalter von Thun die Umnutzung der Büroräumlichkeiten von René Häner in ein Prostitutionsgewerbe an der Winterhaldenstrasse 11 mit Gesamtbaubewilligung vom 22. Dezember 2021 bewilligte. Der Gemeinderat hatte dem Statthalter als zuständige Bewilligungsbehörde seine Bedenken schriftlich mitgeteilt. Auch in Gesprächen mit dem Liegenschaftseigentümer wurden die Bedenken der Gemeinde festgehalten. 

Verständnis für die Petition 
Der Gemeinderat teilt die Bedenken der Petitionärinnen und Petitionäre und hat ihnen dies im persönlichen Gespräch mitgeteilt. Gleichzeitig hat er den Regierungsstatthalter aufgefordert, die Petitionen als Einsprachen zu behandeln. Insbesondere die Frage der Beeinträchtigung des gesunden Wohnens und Arbeitens im Quartier durch besonders nachteilige Emissionen wie Lärm und quartierfremder Verkehr beschäftigen den Gemeinderat. Auch für die angrenzenden Wohnquartiere (Dornhaldenstrasse und Buechwaldstrasse) mit teils direktem Sicht- und Hörkontakt zur Liegenschaft kann das Einrichten und Betreiben eines Bordells mit Barbetrieb eine Einbusse an Attraktivität bedeuten. In der Tat kann ein Bordell für die ganze Gemeinde rufschädigend wirken und somit wettbewerbshindernd sein. 

Ablehnung der Baukommission 
Die Baukommission als zuständige Baupolizeibehörde hatte in ihrem Amtsbericht dem Regierungsstatthalter von Thun den sogenannten Bauabschlag (Verweigerung der Baubewilligung) beantragt. 

Verantwortung und Prüfung weiterer Verlauf 
Der Gemeinderat wird auch die noch fehlenden Bewilligungen prüfen und – wo fachlich und sachlich gegeben – reagieren. Insbesondere gilt es sicherzustellen, dass präventive, soziale und gesundheitsfördernde Massnahmen umgesetzt, Schutz und Kontrolle ausgeübt werden, aber auch, dass die Bevölkerung vor möglichen mit der Prostitution einhergehenden störenden Begleiterscheinungen geschützt wird. 

Der Gemeinderat