Medienmitteilung
Der Gemeinderat Heimberg fasst mehrere Beschlüsse zur Umsetzung des neuen Verkehrsrichtplans. Am 7. September 2021 fand für die interessierte Bevölkerung ein Informationsabend statt. Für die Umsetzung des Verkehrsrichtplans wurde durch den Gemeinderat am 18. Oktober 2021 ein Verpflichtungskredit zu Lasten der Investitionsrechnung über CHF 475'000.00 genehmigt. An der Gemeindeversammlung vom 07.12.2021 wird die Bevölkerung über die konkret geplanten Massnahmen informiert. Danach wird das Finanzreferendum gemäss GVH, Art. 9 publiziert.
Der Gemeinderat Heimberg fasste an seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause mehrere Beschlüsse zur Umsetzung des Verkehrsrichtplans, welcher im November 2018 beschlossen wurde. Die Beschlüsse betreffen insbesondere die Themen der Tempo-30-Zonen, Parkierung und der hindernisfreien Bushaltestellen. Die interessierte Bevölkerung wurde am 7. September 2021, um 19.00 Uhr, in der Aula Untere Au darüber informiert, bevor die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2021 über die Einführung und den Kredit von
475'000 Franken für die Tempo-30-Zonen in Heimberg abstimmen können. Hier finden Sie die Präsentation von der Informationsveranstaltung vom 07.09.2021.
Die Wirkung und Verbindlichkeit
Der Verkehrsrichtplan ist ein Planungsinstrument des Gemeinderats. Gestützt auf diese Planungsgrundlage können abgestimmte Massnahmen ergriffen werden, die in den meisten Fällen eine Detailplanung und ein eigenes Verfahren (Baubewilligung und/oder Signalisationsbewilligung) erfordern. Der Verkehrsrichtplan hat zum Ziel, die Nutzung, die Erschliessung und den Verkehr aufeinander abzustimmen. Er ist behördenverbindlich und bindet damit die Gemeindebehörden.
Die Beschlüsse
Die Tempo-30-Zonen (Abgrenzung, Ausgestaltung Signalisation, Kosten) werden gemäss den Plänen des Verkehrsingenieurs vom 28. Mai 2021 und dem Gutachten vom 16. Juni 2021 zu Handen der Genehmigung durch das kantonale Tiefbauamt verabschiedet. Am 7. September 2021 findet für die Bevölkerung eine Informationsveranstaltung in der Aula Untere Au statt. Die Umsetzung der Tempo-30-Zonen wird den Stimmberechtigen als Gesamtpaket an der nächsten Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2021 zum Beschluss vorgelegt. Die Umsetzung der Tempo-30-Zonen erfolgt erst nach der Kreditgenehmigung durch die Gemeindeversammlung. Die Parkplätze auf den Strassen innerhalb der Tempo-30-Zonen werden weiss markiert und mit einer Parkzeitbeschränkung von 4 Stunden (blaue Parkkarte) signalisiert. Mit der Zonensignalisation wird gleichzeitig ein generelles Parkverbot ausserhalb der Parkfelder erlassen. Auf eine Gebührenerhebung sowie eine Bewirtschaftung der übrigen gemeindeeigenen Parkplätze wird momentan verzichtet. Diese Themen sollen in einem separaten Projekt ausserhalb der Umsetzung des Verkehrsrichtplans realisiert werden. Die Standorte und Geometrie der Bushaltestellen wurden gemäss den vorgelegten Plänen genehmigt und die Umsetzung der einzelnen Ausbauten priorisiert. Für die Fertigstellung der Projektierung der Massnahmen zur Umsetzung des Verkehrsrichtplans durch den Verkehrsingenieur wurde ein Nachkredit von 21'500 Franken bewilligt.
Die Vorgeschichte
Der Verkehrsrichtplan Heimberg wurde von den kommunalen und kantonalen Behörden rechtskräftig genehmigt. Mit der Projektleitung wurde die Beutler Bauplanung GmbH als Bauherrenvertretung beauftragt. Die Bührer + Dällenbach AG wurde mit der Ausarbeitung des Gesamtkonzepts mit den erforderlichen Verkehrsgutachten beauftragt. Die Unterlagen für die Umsetzung des Verkehrsrichtplans wurden an mehreren Sitzungen von der Planungskommission und dem Ressort Sicherheit behandelt. Die öffentliche Mitwirkung zum Verkehrsrichtplan fand vom 11. Dezember 2017 bis 31. Januar 2018 statt. Der Gemeinderat orientierte an der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 11. Dezember 2017 über die Ziele und Inhalte des neuen Verkehrsrichtplans. Aus der Mitwirkung wurden seinerzeit verschiedene wertvolle Anregungen in der Detailplanung aufgenommen oder geprüft. Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung prüfte den Verkehrsrichtplan unter Einbezug der weiteren Fachstellen im Rahmen der Vorprüfung und genehmigt ihn in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz des Kantons Bern am 15. März 2019.
Gemeinderat Heimberg