Medienmitteilung

Bonus-Malus in der Sozialhilfe: Heimberg vollumfänglich entlastet

Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern hat das 2012 eingeführte Bonus-Malus-System in der Sozialhilfe als untauglich erkannt. Nach Lyss und Pieterlen bleibt auch Heimberg die Entrichtung einer Strafzahlung erspart.

Mit der Revision des Sozialhilfegesetzes vor sechs Jahren hatte der Grosse Rat ein Instrument eingeführt, mit welchem die Effizienz der Bernischen Sozialdienste zu messen und zu fördern beabsichtigt war: Erfolgreiche Dienste sollten mit einem Bonus belohnt, ineffiziente Organisationen mit einem Malus belegt werden.

Nach einer ersten Auswertung 2014 zeigte sich, dass für die Leistungen dreier Sozialdienste eine Strafzahlung zu entrichten sein würde. Mitbetroffen war die Gemeinde Heimberg, welche vom Kanton mit 62‘000 Franken belangt wurde. Gegen das Verdikt wurde von allen negativ betroffenen Gemeinden Beschwerde geführt.

Diese Beschwerden sind nun entschieden: Anhand eines vom Kanton in Auftrag gegebenen Gutachtens hat sich gezeigt, dass mit Bonus-Malus bei zu vielen Unsicherheiten „nicht wirklich verlässliche Aussagen über die Kosteneffizienz der Sozialdienste“ zu machen sind. Diese Beurteilung hat sich die für das Verfahren zuständige Gesundheits- und Fürsorgedirektion nachfolgend zu eigen gemacht und vorab die Beschwerde von Lyss gutgeheissen.

Als Konsequenz des Entscheides ist nun auch der Malus von Heimberg mittels Verfügung aufgehoben und das seit 2015 sistierte Bonus-Malus-System in der Sozialhilfe als untauglich erkannt ausser Kraft gesetzt worden. Heimberg hat von Beginn weg die Bonus-Malus-Berechnung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion als willkürlich gerügt und mit diesem Entscheid Recht bekommen.

Die Sozialdienste werden mit unverändert grosser Sorgfalt und Professionalität wo nötig Sozialhilfe ausrichten und die Betroffenen unterstützen, damit Sie wenn immer möglich aus der Sozialhilfe herausfinden.

Gemeinderat Heimberg _________________________________________________________________________________ Auskunftsperson für Medien
Andrea Erni Hänni, Gemeinde-Vizepräsidentin und Ressortvorsteherin Soziales, Natel 079 736 35 58, <link>andrea.erni@heimberg.ch

P.S. Die Medienmitteilung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion betreffend gutgeheissener Beschwerde von Lyss findet sich im Archiv des Medienportals des Kantons Bern, Suchbegriff „Bonus Malus“. An gleicher Stelle lässt sich der genannte Expertenbericht herunterladen. _________________________________________________________________________________