Medienmitteilung
Sind Sie von Arbeitslosigkeit bedroht? Haben Sie ein amtliches Schreiben erhalten, dessen Inhalt Sie nicht verstehen oder nicht wissen, wie Sie reagieren sollen? Haben Sie Fragen bezüglich Wohnen und Finanzen, Probleme bei familiären Angelegenheiten? Haben Sie Fragen zu Heimplatzierung, Kinder- und Erwachsenenschutzrecht, familienergänzenden Betreuung, zu Problemen am Arbeitsplatz oder im persönlichen Umfeld? (Aufzählung nicht abschliessend)
Ab dem 17. August 2015 startet die Gemeinde Heimberg das Pilotprojekt Sprechstunde. Die Sozialdienste Heimberg wollen unbürokratisch und schnell Hilfe leisten, wenn Heimbergerinnen und Heimberger Beratung benötigen. Die Beratungen finden jeweils am Montag von 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr und am Mittwoch von 14.00 Uhr bis16.00 Uhr in einem Büro im Erdgeschoss des Alterszentrums Heimberg statt. Sie können ohne Voranmeldung vorbeikommen, allfällige Wartezeiten können im Restaurant oder im Wartebereich überbrückt werden. Die Beratung ist unentgeltlich und die Angaben werden streng vertraulich behandelt. Die erste Beratung dauert maximal 30 Minuten, in dieser Zeit wird die Problemlage erfasst und das weitere Vorgehen bestimmt.
Die präventive oder Kurzzeit-Beratung ist bereits heute ein fester Bestandteil der Sozialberatung in Heimberg. Vom Pilotprojekt Sprechstunde erhoffen sich die Verantwortlichen, dass sich Betroffene von sozialen Problemen aufgrund des unkomplizierten Zugangs und der grösseren Diskretion (ausserhalb Verwaltungsgebäude) frühzeitiger Hilfe holen. Ziele dieses Pilotprojektes sind die rechtzeitige Erfassung von und damit auch rechtzeitige Hilfestellung bei Problemlagen, die Verhinderung von Folgeproblemen wie z.B. Verschuldung oder Sozialhilfeabhängigkeit. Mit der Errichtung der Sprechstunde verstärkt die Gemeinde Heimberg die Umsetzung des Präventionsauftrages gemäss Sozialhilfegesetz und will nicht zuletzt durch rechtzeitige Hilfe die Ausgaben der Gemeinde für die Wohlfahrt günstig beeinflussen.
Es ist eine Pilotphase von einem Jahr vorgesehen. Die benötigten Stellenprozente werden mit dem Gesamtstellenetat der Sozialdienste abgedeckt. Nach der Evaluation, bei welcher die Erfolgsfaktoren Nutzung des Angebots, zeitgerechte Problemlösungen, Entlastung der Sozialdienste und Anzahl Weitervermittlung an andere Fachstellen ausgewertet werden, wird über die definitive Einführung der Sprechstunde entschieden.
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