Der Gemeinderat hat am 8. Dezember 2014 beschlossen, das Fondsreglement der IG 60plus per Saldierung rückwirkend auf den 3. Juni 2014 ersatzlos aufzuheben.
Die IG 60plus verwaltet ihr Vermögen neu selber. Das Fondsreglement der Gemeinde ist obsolet.
Dieser Beschluss wird gestützt auf Art. 45 kant. Gemeindeverordnung hiermit publiziert.
Der Gemeinderat