Der Gemeinderat hat am 1.9.2014 die Artikel 5 Abs. 2 lit. a und lit. b. sowie Art. 8 Abs. 1 geändert.
Das Referendum gegen die Reglementsänderungen wurde bis zum Ablauf der Frist am 10.11.2014 nicht ergriffen.
Gestützt auf Art. 45 kantonale Gemeindeverordnung wird das Inkrafttreten des revidierten Reglements per 1.1.2015 hiermit publiziert.
Der Gemeinderat