Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen

Wichtig: Neu gilt eine Meldepflicht für die Durchführung


Ab 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Vorgaben sind einzuhalten. 

Meldefrist: 30 Tage vor der Veranstaltung

 

Hier finden Sie die Informamtionen und das Meldeformular:

Checkliste und Anleitung zum Onlineformular
Onlineformular