Information "Reklame"

(u.a. Wahlplakate)

In der BSIG (Bernische Systematische Information Gemeinden) ist der Bereich "<link file:1198 download file>Reklame" umfassend geregelt. Bitte beachten Sie Anhang 2 (Seite 14 und 15). 

 

Die wichtigsten Kriterien sind:
• Die Fläche DIN A1 gilt als Plakatgrösse.
• Keine Richtungsweisende Informationen oder Distanzangaben.
• Als Abstandsregel gilt parallel zur Strasse 1.00 Meter und alle anderen Winkel zur Strasse
   3.00 Meter.
• Von einem Gefahrenpunkt wie Kreisel, Kreuzung, Fussgängerstreifen, Signal usw. aus in jede
   Richtung min. 20 Meter.