Hundetaxe

Sinn und Zweck

Gemäss kantonaler Gesetzgebung muss für jeden Hund, der am 1. August 2014 mindestens 6 Monate alt ist, eine Hundetaxe entrichtet werden. Die Hundetaxe beträgt gemäss Gebührenreglement:

- Fr. 70.- je Hund
- Zusätzlich zu den im kantonalen Hundegesetz bestehenden Ausnahmen wird für folgende
   aktive Hunde keine Hundetaxe erhoben:
- a) Blinden-, Suchhunde (Katastrophen- und Lawinenhunde)
- b) Polizei- und Militärschutzhunde
- c) Sanitäts- und Therapiehunde

Bisher in der Gemeinde nicht registrierte Hunde sind durch ihre HalterInnen bei der Finanzverwaltung anzumelden und es ist eine Kontrollmarke zu beziehen. Gleichzeitig ist soweit erforderlich der Sachkundenachweis vorzuweisen.

HundehalterInnen, welche keinen Hund mehr besitzen, werden gebeten, die Hundemarke bei der Finanzverwaltung zurückzugeben.

Weiter machen wir sie darauf aufmerksam, dass seit dem 1. Januar 2007 gemäss eidgenössischer Gesetzgebung sämtliche Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank (Anis) geführt werden müssen. Dieser Eintrag erfolgt im Impfausweis, weshalb dieser ebenfalls vorzuweisen ist. Ein Verkauf oder Tod eines Hundes sowie Adressänderungen oder Wegzug der Besitzer sind unter Anisdatenbank unter <link http: www.anis.ch>www.anis.ch  oder telefonisch unter 031 371 35 30 zu melden.

Finanzverwaltung Heimberg