Gemeindeversammlung vom Montag, 3. Dezember 2018

Traktanden, Botschaft und Vorprüfungsbericht AGR

Traktanden

1. Finanzplan 2018-2023: Kenntnisnahme
2. Budget 2019: Genehmigung
3. Teilrevision Gemeindeverfassung, Anhang A Ziffer 2, Schulkommission
4. Totalrevision Reglement für die Unterstützung der Jugendförderung und
    des Freizeitangebotes der Vereine – Referendum der Jugendmusik Heimberg
5. Informationen
    - Ortsplanungsrevision
    - Süderschliessung, weiteres Vorgehen
    - Baustelle Anschluss Thun-Nord
6. Verschiedenes

Die Botschaft an die Stimmberechtigten wird in alle Haushalte verteilt.

Auflage
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Präsidialabteilung, Alpenstrasse 26, Heimberg, öffentlich auf. Sie können unter www.heimberg.ch heruntergeladen werden.

Das Protokoll der Versammlung wird gemäss Art. 20 des Wahl- und Abstimmungsreglements 14 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich aufgelegt.

Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet dem Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Jungbürgerfeier
Im Anschluss an die Gemeindeversammlung findet die Uebergabe der Bürgerbriefe an die an-wesenden Jungbürger/innen statt.

Stimmrecht
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegen-heiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Einwohnergemeinde Heimberg wohnhaft sind.

Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Heimberg sind zu dieser Gemeindeversamm-lung herzlich eingeladen.

Der Gemeinderat